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OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2001 - 2 L 63/01 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. November 2001 - 2 L 63/01 (https://dejure.org/2001,22927)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BSHG § 107 Abs 2; ; BSHG § 111 Abs 2 S 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.08.2000 - 13 A 71/00
- OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2001 - 2 L 63/01
- BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 1.02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 30.99
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2001 - 2 L 63/01
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.12.2000 - 5 C 30.99 -, ZFSH/SGB 2001, 227) ist geklärt, dass diese Bagatellgrenzen-Regelung eine Entweder-oder-Regelung ist und der Bagatell-Grenzbetrag keinen immer ausgenommenen Sockelbetrag darstellt.
- BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 1.02
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; …
IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 1.02 OVG 2 L 63/01. - VG Kassel, 30.12.2003 - 7 E 2827/98 Mit dem Urteil vom 26.09.2002 hat das Bundesverwaltungsgericht die vorinstanzliche Entscheidung des OVG Schleswig (U.v. 28.11.2001 - 2 L 63/01 - n.V., recherchiert bei juris) aufgehoben, welches die Auffassung vertrat, dass es - ausgehend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2000 - für die Beurteilung, ob die Bagatellgrenze unterschritten oder erreicht sei, immer auf die ersten 12 Monate des Leistungszeitraums ankomme - mit der Folge, dass bei Unterschreiten der Bagatellgrenze in den ersten 12 Monaten danach ein weiterer (selbständiger) Zeitraum der Leistungsgewährung von bis zu 12 Monaten i.S.d. § 111 Abs. 2 Satz 1 BSHG beginne.